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Wann wird der angebliche Vertreter
des Volkes
zu einem wirklichen?
Die
Revoluzzer, die den Königen die Macht weggenommen
haben, waren so zerstreut, daß sie vergessen
haben, die Macht dem Volk zurückzugeben.
Sie wurden die ersten „Volksvertreter“ und haben
sich das Recht der Gesetzgebung angeeignet, ohne
das Volk um seine Meinung zu fragen. Wie auch
Könige es taten.
Sie nahmen sich das Recht Gesetze nach eigenem
Gewissen zu machen. Wie auch Könige es taten.
Und sie erklärten sich für unantastbar. Wie auch
Könige es taten.
Statt einem normalen König bekamen wir einen viel
schlimmeren, einen vielköpfigen.
Kann man sich in der Wirtschaft einen Vertreter
vorstellen, der auf die Meinung des Auftraggebers
verzichtet und keinen Auftrag hat?!
Kann man sich in der Wirtschaft vorstellen, daß
ein Vertreter „nach eigenem Gewissen“ handelt?!
Einen größeren Blödsinn kann man sich nicht
ausdenken, solches kommt nicht mal in einem
Märchen vor.
Schauen Sie in das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch),
§§ 662 – 666, und Sie werden sehen, daß in der
Wirtschaft der Beauftragte (Vertreter des
Auftraggebers, Abgeordneter) nur für die Erfüllung
des Auftrags da ist. Nur dafür wird er bezahlt.
Eine Kuh, die keine Milch gibt, wird keiner
füttern. Abweichungen von dem Auftrag sind nur
nach Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich.
Die „Volksvertreter“ werden gewählt, damit sie
nach ihrem „eigenen Gewissen“ schalten und walten
können! Solche, die nach ihrem eigenen Gewissen
handelten, kamen früher immer von selbst
angelaufen mit einem Gefolge, schwer, bis an die
Zähne, bewaffnet, und nannten sich Fürsten, Grafen
oder Freiherren. Die größten freie Herren nannten
sich dann Könige und Kaiser, alle anderen wurden
versklavt.Ihre Macht war die Macht der Willkür.
Die Revoluzzer wollten uns angeblich von dieser
Willkür befreien, nahmen sich aber, ganz bestimmt
zum Zweck unserer „Befreiung“, die gleichen
willkürlichen Rechte.
Wir aber sollen sie dafür „wählen“. Ohne ihnen
einen Auftrag zu erteilen.
Das Recht ohne Auftrag zu handeln stellten sie mit
der Zeit als Tradition dar, ohne dieses öffentlich
zu erklären. Nur in Deutschland ging man so weit,
daß diese Ungeheuerlichkeit, die Sinnwidrigkeit
zum Begriff des Vertreters im GG (Grundgesetz)
festgelegt wurde (Art. 38-1). Diese Sinnwidrigkeit
haben uns die Amerikaner 1949 „geschenkt“.
Diese Frechheit wurde auch im
Europaabgeordnetengesetz – EuAbgG vom 6.April 1979
festgehalten: §2. Freies Mandat. Die
Mitglieder des Europäischen Parlaments (aus der
Bundesrepublik Deutschland) sind an Aufträge und
Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen
unterworfen.
Nur wer sich verpflichtet den Auftrag zu erfüllen,
bekommt in der Wirtschaft von seinem Auftraggeber
die Zusicherung der angemessenen Vergütung. Wenn
der Beauftragte nicht einmal versucht den Auftrag
zu erfüllen, wird er nach einer kurzen Zeit
gefeuert.
Wer dem Auftrag zuwider handelt, wird sofort
gefeuert und muß mit Schadenersatz rechnen.
So muß es auch in der Politik sein. Wer sich nicht
verpflichtet den Auftrag der Wähler zu erfüllen,
wird nicht gewählt und wird nicht als
Volksvertreter benannt.
Wer versucht entgegen dem Auftrag zu wirken, ist
ein Verräter des Volkes.
Wer versucht den Vertreter ohne Auftrag zu
spielen, ist ein widerrechtlicher Besitznehmer,
ein Usurpator. Nur die Annahme des Auftrags der
Wähler macht einen zum Volksvertreter.
Der Auftrag des Volkes verpflichtet. Von diesen
einfachen Regeln muß man ausgehen.
Nur bei Einhaltung dieser Regeln kann es zu
wirklicher Demokratie kommen.
Alles andere ist eine Vortäuschung der Demokratie,
ein Betrug des Volkes und Usurpation der Macht des
Volkes.
Das Volk kann und muß die Gesetze selbst für sich
machen. Nur dann wird das Volk zum eigenen Herrn
im Hause, zum Souverän. Nur dann wird das Volk
sich von der ewigen Ausbeutung der sich
selbsternannten „gesetzlichen“ Herrscher
befreien.
Unsere Ziel muß sein: Den Art. 38-1 GG
abzuschaffen. Volksvertreter zu wählen, die sich
schriftlich verpflichten nur nach Volksaufträgen
zu handeln.
Eine gesetzgebende Ordnung einzuführen, die jeden
in der Gesetzgebung gleichberechtigt macht. Keine
Vorteile für Kanzler, Präsidenten oder
Parteifunktionäre. Keinen soll man kaufen können,
um mit Geld auf die Gesetzgebung einzuwirken.
Johann KERN
jo_k@gmx.net
Wählergemeinschaft „Auftrag des Volkes verpflichtet. Kein Auftrag – kein
Vertreter“
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