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DIE  RUSSLANDDEUTSCHEN

 

Konservativen

 

 Die National-Konservative Bewegung der Russlanddeutschen

  Artikel

 

Wann wird der angebliche Vertreter des Volkes

zu einem wirklichen?

 

Die Revoluzzer, die den Königen die Macht weggenommen haben, waren so zerstreut, daß sie vergessen haben, die Macht dem Volk zurückzugeben.

Sie wurden die ersten „Volksvertreter“ und haben sich das Recht der Gesetzgebung angeeignet, ohne das Volk um seine Meinung zu fragen. Wie auch Könige es taten.

Sie nahmen sich das Recht Gesetze nach eigenem Gewissen zu machen. Wie auch Könige es taten.

Und sie erklärten sich für unantastbar. Wie auch Könige es taten.

Statt einem normalen König bekamen wir einen viel schlimmeren, einen vielköpfigen. 

 

Kann man sich in der Wirtschaft einen Vertreter vorstellen, der auf die Meinung des Auftraggebers verzichtet und keinen Auftrag hat?!

Kann man sich in der Wirtschaft vorstellen, daß ein Vertreter „nach eigenem Gewissen“ handelt?!

Einen größeren Blödsinn kann man sich nicht ausdenken, solches kommt nicht mal in einem Märchen vor.

 

Schauen Sie in das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), §§ 662 – 666, und Sie werden sehen, daß in der Wirtschaft der Beauftragte (Vertreter des Auftraggebers, Abgeordneter) nur für die Erfüllung des Auftrags da ist. Nur dafür wird er bezahlt. Eine Kuh, die keine Milch gibt, wird keiner füttern. Abweichungen von dem Auftrag sind nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich.

 

Die „Volksvertreter“ werden gewählt, damit sie nach ihrem „eigenen Gewissen“ schalten und walten können! Solche, die nach ihrem eigenen Gewissen handelten, kamen früher immer von selbst angelaufen mit einem Gefolge, schwer, bis an die Zähne, bewaffnet, und nannten sich Fürsten, Grafen oder Freiherren. Die größten freie Herren nannten sich dann Könige und Kaiser, alle anderen wurden versklavt.Ihre Macht war die Macht der Willkür.

Die Revoluzzer wollten uns angeblich von dieser Willkür befreien, nahmen sich aber, ganz bestimmt zum Zweck unserer „Befreiung“, die gleichen willkürlichen Rechte.

Wir aber sollen sie dafür „wählen“. Ohne ihnen einen Auftrag zu erteilen.

 

Das Recht ohne Auftrag zu handeln stellten sie mit der Zeit als Tradition dar, ohne dieses öffentlich zu erklären. Nur in Deutschland ging man so weit, daß diese Ungeheuerlichkeit, die Sinnwidrigkeit zum Begriff des Vertreters im GG (Grundgesetz) festgelegt wurde (Art. 38-1). Diese Sinnwidrigkeit haben uns die Amerikaner 1949 „geschenkt“.

 

Diese Frechheit wurde auch im Europaabgeordnetengesetz – EuAbgG vom 6.April 1979 festgehalten: §2. Freies Mandat. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (aus der Bundesrepublik Deutschland) sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

 

Nur wer sich verpflichtet den Auftrag zu erfüllen, bekommt in der Wirtschaft von seinem Auftraggeber die Zusicherung der angemessenen Vergütung. Wenn der Beauftragte nicht einmal versucht den Auftrag zu erfüllen, wird er nach einer kurzen Zeit gefeuert.

Wer dem Auftrag zuwider handelt, wird sofort gefeuert und muß mit Schadenersatz rechnen.

 

So muß es auch in der Politik sein. Wer sich nicht verpflichtet den Auftrag der Wähler zu erfüllen, wird nicht gewählt und wird nicht als Volksvertreter benannt.

Wer versucht entgegen dem Auftrag zu wirken, ist ein Verräter des Volkes.

Wer versucht den Vertreter ohne Auftrag zu spielen, ist ein widerrechtlicher Besitznehmer, ein Usurpator. Nur die Annahme des Auftrags der Wähler macht einen zum Volksvertreter.

Der Auftrag des Volkes verpflichtet. Von diesen einfachen Regeln muß man ausgehen.

Nur bei Einhaltung dieser Regeln kann es zu wirklicher Demokratie kommen.

Alles andere ist eine Vortäuschung der Demokratie, ein Betrug des Volkes und Usurpation der Macht des Volkes.

Das Volk kann und muß die Gesetze selbst für sich machen. Nur dann wird das Volk zum eigenen Herrn im Hause, zum Souverän. Nur dann wird das Volk sich von der ewigen Ausbeutung der sich selbsternannten „gesetzlichen“ Herrscher befreien. 

 

Unsere Ziel muß sein: Den Art. 38-1 GG abzuschaffen. Volksvertreter zu wählen, die sich schriftlich verpflichten nur nach Volksaufträgen zu handeln.

Eine gesetzgebende Ordnung einzuführen, die jeden in der Gesetzgebung gleichberechtigt macht. Keine Vorteile für Kanzler, Präsidenten oder Parteifunktionäre. Keinen soll man kaufen können, um mit Geld auf die Gesetzgebung einzuwirken.

 

Johann KERN

 jo_k@gmx.net

 

Wählergemeinschaft „Auftrag des Volkes verpflichtet. Kein Auftrag – kein Vertreter“

 

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