"Was ist niederträchtiger, als Menschen das Recht zur Trauer
zu nehmen?"
Der
Sächsische Landtag beschloß heute mit den Stimmen
von CDU und FDP ein Versammlungsgesetz, das das
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich
einschränkt. Künftig sollen an bestimmten Tagen
und Orten Demonstrationen nicht mehr möglich sein.
Insbesondere geht es den Initiatoren um die
Verhinderung des traditionellen Trauermarsches der
Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland am 13.
Februar. Diese Absicht wurde von Rednern der
Koalitionsfraktionen während der Landtagsdebatte
klar formuliert. Das neue Versammlungsgesetz ist
damit faktisch eine "Lex 13. Februar".
Für die NPD-Fraktion ergriff zunächst der
Fraktionsvorsitzende Holger Apfel das Wort. Er
prangerte in seiner Rede den freiheitsfeindlichen
Charakter des neuen Versammlungsgesetzes an,
wonach künftig wohl nur noch diejenigen in Sachsen
demonstrieren sollen dürfen, die rund um die Uhr
bereit sind, sich dem Diktat des Zentralrats der
Juden zu beugen.
Apfel sagte: "Was, meine Damen und Herren,
verdient mehr Verachtung als ein solches Gesetz?
Was ist niederträchtiger, als Menschen das Recht
zu nehmen, gemeinsam zu trauern und der Opfer zu
gedenken, die unser Volk unter dem Zerstörungswahn
haßgeifernder und entkultivierter Antimenschen
erbringen mußte!"
Für diese rhetorische Frage an die Vertreter der
Altparteien erhielt Holger Apfel einen Ordnungsruf
der Vize-Landtagspräsidentin Andrea Dombois (CDU).
Beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof liegt seit
diesem Montag eine Organklage des NPD-Abgeordneten
und Ehrenlandesvorsitzenden Winfried Petzold gegen
einen Ordnungsruf von Dombois vor, nachdem Petzold
in einer früheren Plenardebatte den Bombenterror
vom 13./14. Februar 1945 als "anglo-amerikanischen
Vernichtungsexzeß" bezeichnet hatte.
Unbeeindruckt vom Ordnungsruf führte Apfel weiter
aus: "Per Gesetz soll ausgerechnet an jenen Tagen
bzw. Orten Versammlungsverbote möglich, die
aufrechten Deutschen wegen hohen Symbolgehalts
wichtig sind." Was sei ein Grundrecht Wert, wenn
es nicht gerade an jenen Tagen und Orten gelten
solle, an denen es gebraucht werde, fragte der
NPD-Fraktionsvorsitzende und formulierte dafür ein
plastisches Beispiel: "Man stelle sich vor, man
würde einem Juden sagen "Du darfst Deine Religion
ausüben, aber ausgerechnet an Deinen Feiertagen
nicht die Synagoge betreten!"
Abschließend erklärte Apfel, daß die NPD-Fraktion
nicht nur den vorliegenden Gesetzentwurf der
Staatsregierung, sondern selbstredend auch die
weitergehenden Initiativen aus den Reihen der
Linken und der Grünen ablehne. Beide Fraktionen
wollten festgeschrieben wissen, daß Versammlungen
nur zum Schutz der Opfer nationalsozialistischer,
nicht aber zum Schutz der Opfer kommunistischer
Willkürherrschaft verboten werden können.
Schließlich würde nach dem Willen der
Linksfraktionen, so Apfel, das Gedenken an die
weltweit über 100 Millionen Opfer kommunistischer
Gewaltherrschaft - an die historische Singularität
des Roten Holocaust - in den Dreck gezogen werden.
Der NPD-Abgeordnete Andreas Storr, der als zweiter
Fraktionsredner das Wort ergriff, wies in seinem
Beitrag scharf den Vorwurf zurück, daß nationale
Deutsche angeblich das Versammlungsrecht
mißbrauchen würden. Vielmehr seien es die
Etablierten, die es mißbrauchen, indem sie ein
Grundrecht beschneiden und instrumentalisieren, um
nationale Deutsche mundtot zu machen! "Die
gewaltbereiten Extremisten", so Storr, "stehen
gerade nicht in den Reihen der nationalen
Opposition, nicht bei der JLO als Veranstalterin
des jährlichen Gedenkmarsches in Dresden und nicht
bei der NPD als einziger volkstreuer Opposition im
Sächsischen Landtag, sondern die gewaltbereiten
Extremisten kommen zumeist aus dem
linkskriminellen Kiffersumpf und sind in aller
Regel renitente Denk-Gegner und dauerpubertierende
Antifaschisten!"
Abschließend warf Storr angesichts der dieser Tage
bekannt gewordenen Parteispende eines
Hotelunternehmers an die FDP im Zusammenhang mit
der Mehrwertsteuersenkung für die Hotelbranche die
interessante Frage auf, wie hoch wohl der Preis
gewesen sei, für den sich die FDP bei ihrem
fundamentalen Meinungswechsel in der Frage des
Versammlungsrechts kaufen ließ.
Auf Antrag der NPD-Fraktion stimmte der Landtag
über das Gesetz in namentlicher Abstimmung der
Abgeordneten ab.
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen
Landtag
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